Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für einen Freiberufler. Allerdings kann er auch auf eine Alternative zurückgreifen, die sich Haftungsausschluss nennt und kostengünstiger ist.

Haftpflichtversicherung für den Freiberufler bedeutet vor allem Berufshaftpflichtversicherung. In unserem Portal Tipps und Hinweise für Freiberufler erfahren Sie mehr über das Thema Berufshaftpflicht
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Dann wird der Freiberufler nicht haftbar gemacht, wenn ein Schaden durch seine Arbeit entsteht. Vorsätzlich handeln darf er aber natürlich nicht, dann hilft auch der Haftungsausschluss nicht weiter. Auch gilt, dass damit natürlich keine Schäden an Personen abgedeckt sind, wenn diese in den Räumen des Freiberuflers zu Schaden kommen.
Das heißt, passiert einem Kunden etwas im Büro des Freiberuflers, etwa, weil eine Kamera herabstürzt und den Kunden verletzt, so müsste der Freiberufler ohne die Versicherung mit seinem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen dafür haften und zwar so lange, bis alle Schäden und Kosten getilgt sind. Das kann den finanziellen Ruin bedeuten.
Der Haftungsausschluss deckt nur Schäden ab, die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags entstehen. Daher ist es für Freie durchaus empfehlenswert, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Es werden nicht nur Behandlungskosten fällig, sondern es muss auch ein Verdienstausfall gezahlt werden, was in den Bereich der Vermögensschäden fällt. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt diese Schäden ab.

Wer aber sparen möchte und nicht in die Versicherung einzahlen will, kann den Haftungsausschluss im Vertrag mit dem Kunden vereinbaren.
Mit der beruflichen Haftpflichtversicherung können die Schäden abgedeckt werden, die an Sachen, Vermögen oder Personen entstehen können.

Es ist in Deutschland so, dass der Verursacher eines Schadens in voller Höhe und mit seinem gesamten Vermögen für diesen aufkommen muss.